Neues Kindergartengesetz der Regierungsfraktionen bringt deutliche Qualitätsverbesserungen und 2. beitragsfreies Jahr

„Thüringen spricht endlich wieder Kindergarten!“ freuen sich Cordula Eger und Steffen Thormann, Landtagskandidaten der LINKEN in den Wahlkreisen 08/09 über die am Donnerstag im Landtag beschlossene Änderung des Kindergarten-Gesetzes. „Wir fanden es immer seltsam, dass in der ganzen Welt von „Kindergarten“ gesprochen wird, nur nicht im Geburtsland des Kindergartens, in Thüringen. Jetzt haben wir den Titel des Gesetzes von Kita-Gesetz in Kindergarten-Gesetz geändert und auch die Begriffe im Gesetz angepasst. Gleichzeitig bringen wir mit dem neuen Gesetz  zusätzlich 650 Stellen in die Kindergärten und ein weiteres beitragsfreies Jahr auf den Weg – ein deutliches Zeichen, dass die frühkindliche Bildung ein Schwerpunkt der Regierungspolitik unter unserem Ministerpräsidenten Bodo Ramelow ist.“

Cordula Eger und Steffen Thormann betonen: „Mehrfach, beginnend Anfang 2018, wurden durch RotRotGrün Verbesserungen im Kita-Betreuungsschlüssel vorgenommen und dazu die Ausstattung größerer Kindergärten mit Leitungspersonal verbessert. Wenn jetzt nach der aktuellen Gesetzesänderung mit Beginn des Jahres 2020 noch günstigere Ausfallregelungen für ErzieherInnen für Urlaub, Krankheit und Fortbildung sowie ein verbesserter Personalschlüssel für die 4-5 Jährigen Kinder von 1:16 auf 1:14 hinzukommen, wurden insgesamt in dieser Legislaturperiode Stellenanteile für mehr als 1.100 ErzieherInnen zusätzlich an die Thüringer Kindergärten gegeben, ohne zusätzliche Belastung der Eltern und der Kommunen! Allein die jetzt am Donnerstag umgesetzten Verbesserungen am Gesetz machen für den Unstrut-Hainich-Kreis einen beachtlichen Zuwachs von 25,6 Vollzeit-Stellen aus (7,7 durch den neuen Personalschlüssel und 17,9 Stellen durch die besseren Ausfallregelungen)! Mit den erreichten Verbesserungen steht nun mehr Zeit für die Arbeit mit den Kindern zur Verfügung. Dies stärkt die Qualität und entlastet die Fachkräfte.

Gleichzeitig mit den Maßnahmen zur Stärkung der Qualität hat die RotRotGrüne Koalition in den Ausstieg aus den Elterngebühren investiert, indem am 01.01.2018 das erste und ab 01.08. 2020 das zweite beitragsfreie Jahr durch Gesetz beschlossen. Da die Kindergartengebühren in den Gemeinden unterschiedlich hoch sind, fällt die rechnerische Entlastung für Eltern durch den Wegfall des Elternbeitrages unterschiedlich aus: Sie liegt zum Beispiel in der Gemeinde Südeichfeld bei 2.659 Euro pro Familie, in Mühlhausen aber bei 3.415 und in Bad Langensalza sogar bei 3.552 Euro für beide freigestellten Jahre zusammen.* Dieses Geld bekommen die Kindergarten unterhaltenden Gemeinden nun vom Land statt von den Eltern. Wir tun dies, weil wir Familien entlasten wollen und weil für uns der Kindergarten zur Bildung gehört. Und der Besuch von Bildungseinrichtungen sollte für alle Menschen gebührenfrei sein. Das gesparte Geld kann nun in den Familien verwendet werden. Allein für die Umsetzung des ersten beitragsfreien Kita-Jahres erhält der Unstrut-Hainich-Kreis als Ersatz für die ausfallenden Elternbeiträge 2019 und in allen folgenden Jahren 1,54 Millionen Euro vom Land.“*

Auch weiter ab 2020, so haben LINKE, SPD und Grüne verabredet, wird der Kita-Bereich einen Schwerpunkt bilden. Bereits heute sind weitere Verbesserungen im Personalschlüssel geplant. Zudem soll das jetzt mit gut 2 Mill. Euro begonnene Programm für eine duale Erzieherinnen- und Erzieherausbildung (PiA) soll dann verstetigt werden. Auch dazu Eger und Thormann: „Wir als LINKE wollen, dass die Kindergartenfinanzierung so umgestellt wird, dass die Träger selbst Ausbildungsstellen zur Verfügung stellen und dafür auch ein ordentliches Ausbildungsentgelt bezahlen. Dies wird eines unserer ersten Vorhaben sein, wenn die RotRotGrüne Regierung fortgesetzt werden kann. Auch die Entlastung der Familien soll weitergehen, denn am Ende, da sind sich alle drei Partner einig, soll die vollkommene Beitragsfreiheit für die Kita-Eltern erreicht werden. Übrigens: 58% der durch die aktuelle Kita-Gesetz-Änderung zusätzlich aufgewendeten Mittel gehen in die Verbesserung der Qualität, 42% in den Ausbau der Beitragsfreiheit.“   

*siehe Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolf (DIE LINKE) vom 02.08.2019, Drucksache Nr. 7541, S. 35.