Mitbestimmung weiter stärken!

Thüringen ist flächendeckend gut aufgestellt bzgl. der Mitbestimmung und Beteiligung von Seniorinnen und Senioren in den Kommunen und konnte vor Ort gestärkt werden.

Dennoch gibt es regionale Unterschiede, die in den Kommunen auszugleichen sind.

Anlässlich der Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Umsetzung der Novellierung des Thüringer Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Senior*innen (DS 7/3262) erklärt Cordula Eger, seniorenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag:

„Die Novellierung des Gesetzes, die von Rot-Rot-Grün im Oktober 2019 verabschiedet wurde, war ein richtiger und wichtiger Schritt, um die Mitbestimmung von Seniorinnen und Senioren in den Kommunen zu stärken. 20 kommunale Seniorenbeauftragte und 47 Seniorenbeiräte tragen dazu bei, dass die Anerkennung der besonderen Lebenssituation von Seniorinnen und Senioren und die Stärkung ihrer Rechte auch umgesetzt wird.“

Nach wie vor gebe es aber regionale Unterschiede. Bei den Kommunen, die mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in der Pflicht sind, einen kommunalen Seniorenbeirat zu wählen, existierten 25 Beiräte. Zehn Kommunen seien demnach ihrer Pflicht zur Etablierung eines Beirates noch nicht nachgekommen. „Hier bedarf es noch Engagement der kommunalen Verantwortlichen, damit flächendeckend Mitbestimmung und Mitwirkung der Ältesten unserer Gesellschaft garantiert ist“, so Eger. Bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und Kommunen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, welche auf freiwilliger Basis einen Seniorenbeirat schaffen können, ergebe sich ein differenziertes Bild: So bestünden Seniorenbeiräte in allen sechs kreisfreien Städten, jedoch nur in fünf Landkreisen und 13 Kommunen.

Cordula Eger konstatiert: „Laut Gesetz ist die Wahl kommunaler ehrenamtlicher Seniorenbeauftragter in den Landkreisen und kreisfreien Städten vorgesehen. In allen kreisfreien Städten außer Gera ist dies geschehen. Bei den Landkreisen ist es allein der Landkreis Greiz, welcher keine Wahl verzeichnet.“

Auch die gesetzlich normierten Aufgaben und Rechte der kommunalen Seniorenbeiräte und -beauftragten, wie Anhörungen, Abgabe von Stellungnahmen oder Beratungen der Kommunen, werden regional unterschiedlich bewertet und umgesetzt. „Ich möchte die Kommunen ermuntern, die Seniorenvertretungen noch mehr verbindlich in die Gestaltung seniorenpolitischer Prozesse zu beteiligen“, ergänzt die Abgeordnete.

Es sei „bedenklich“, so Eger, dass nicht in allen Landkreisen und kreisfreien Städten die Förderung für die ehrenamtliche Tätigkeit der Seniorenbeauftragten und -beiräte über das Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben der Generationen genutzt wird. „Dabei soll gerade dieses Landesprogramm auch den Interessen der Seniorinnen und Senioren vor Ort angemessenen Raum geben. Hier sollten die Kommunen nachsteuern.“

Eger begrüßt die aktuell stattfindende Umfrage des Landesseniorenrats zur Einbeziehung der Seniorenbeiräte und -beauftragter in die Krisenkommunikation während der Pandemie, da die Antwort der Kleinen Anfrage aufzeigt, dass die Mitwirkung nur in sehr wenigen Kommunen gewährleistet wurde.