Förderung für alle Familienmodelle

Um dem vielfältigen Interesse von Thüringer Familien gerecht zu werden und gleichzeitig eine faire Angebotsstruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten zu etablieren, entwickelte die rot-rot-grünen Koalition das Thüringer Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben der Generationen (kurz: LSZ). Nach drei Jahren nutzen das Landesprogramm 23 Landkreisen und kreisfreien Städten, lediglich nur der Landkreis Greiz greift nicht auf die durch das LSZ zur Verfügung gestellten Fördermittel. Damit gehört das Programm zu einem festen Bestandteil der regionalen Förderung von Familien.

Anfang 2019 wurde mit dem Förderprogramm eine einzigartige Möglichkeit geschaffen, um auf die regionalen Bedarfe von Familien und die damit einhergehenden Anforderungen zu reagieren. Vorhandene Angebotsstrukturen wie Beratungsstellen, Frauen- und Familienzentren, Thüringer Eltern-Kind-Zentren oder die Seniorenbeauftragten und -beiräte sollten dafür gestärkt werden. Um mit neuen Angeboten auf die tatsächlichen Bedürfnisse der ansässigen Familien einzugehen,  die Entscheidung der Umsetzung von den Landkreisen und kreisfreien Städte selbst getroffen. Denn wo ist der Bedarf besser bekannt als vor Ort?
In insgesamt sechs verschiedenen Handlungsfeldern werden die durch das LSZ geförderten Angebote eingeteilt und sollen allen Familienformen eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Beispiele hierfür sind Bürger- und Badebusse, die Begleitung/Vermittlung von Leihomas/Leihopas, der Familienpass, Seniorenbüros, Familie- und Kinderfeste oder aber generationsübergreifendes Bürgercafé. Zur finanziellen Untermauerung hat der Freistaat Thüringen im Familienförderungssicherungsgesetz eine Fördersumme von jährlich mindestens 10 Millionen festgelegt. In diesem Jahr stehen mit dem Haushalt 15.898.000 Euro zur Verfügung. „Die Ergebnisse des Evaluationsberichtes zeigen, dass der Wunsch nach einer größeren Planungssicherheit wichtig ist. Um hierauf adäquat zu regieren, braucht es dringend die Festschreibung der höheren Fördersumme im Gesetz. Es muss zeitnah novelliert werden, um die nachhaltige Sozial- und Bildungsinfrastruktur für Familien zu sichern“, fordert Cordula Eger, familienpolitische Sprecherin der Linksfraktion.

Um zu erfahren, wie sich die Umsetzung vor Ort und bei den Familien gestaltet, wurde das LSZ ein Jahr lang vor Ort auf Herz und Nieren überprüft und im Evaluationsbericht erfasst. Fokus dieser Evaluation lag auf dem Umsetzungsstand des Landesprogramms in den einzelnen Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten. Befragt wurden deshalb die an der Umsetzung beteiligten Akteur:innen vor Ort. Landtagsabgeordnete Cordula Eger sieht den vorliegenden Bericht als einen Auftakt für die Weiterentwicklung des Landesprogramms und seiner Rahmenbedingungen: „Die Ergebnisse zeigen deutlich den Erfolg des Landesprogramms, aber verdeutlichen auch Handlungsbedarf, um noch passgenauer bei den Familien anzukommen. Auch wenn es als Instrument der Familienförderung auf eine sehr hohe Akzeptanz stößt, kann es trotzdem noch besser werden, zumal das LSZ ein lernendes Programm ist“. Dennoch ist klar: „Die Evaluation bildet nur den ersten Schritt. Jetzt gilt es, dass weitere Schritte folgen und diese im Familienförderungssicherungsgesetz festgeschrieben werden. Neben der höheren Fördersumme sollten auch Regelungen für integrierte, fachspezifische Pläne und deren Beteiligungsverfahren als Grundlage für die Förderung gelten. Darüber hinaus sind Bestandsmaßnahmen, Makro- und Mikroprojekte und Modellprojekte zur Stärkung  des Zusammenlebens der Generationen mit aufzunehmen.“

Eger führt weiter aus: „Was es jetzt braucht, ist der Einbezug der Familien selbst, für die das Landesprogramm geschaffen wurde. Werden wirklich alle Familienformen angesprochen? In einer weiteren Evaluation, die auch durch die Landkreise und kreisfreie Städte möglich wäre, braucht es deshalb eine Befragung der Familien. Nur so ist nachzuvollziehen, ob das Ziel, eine bedarfsgerechte Angebotsstruktur für alle Familienformen zu etablieren, durch das LSZ erreicht wird. Egal ob Groß-, Mehrgenerationen-, Regenbogenfamilien oder Alleinerziehende - das LSZ soll für alle geeignete Angebote schaffen und das gilt es jetzt zu überprüfen.“
Darüber hinaus offenbaren die Evaluationsergebnisse laut der Abgeordneten vor allem auch Handlungsbedarf bei der Förderrichtlinie des Landesprogramms. „Die Fortschreibung der Richtlinie des Landesprogramms ist richtig. Die vorgenommenen Änderungen in der Richtlinie werden zeigen, ob diese ausreichen, den Ergebnissen des Berichtes zu genügen“, so die Abgeordnete.
Besonders der Sozialplan, der von den Landkreisen und kreisfreien Städten zu erstellen ist, darf für die Umsetz­ung des LSZ und als Voraussetzung für die Förderung vor Ort nicht fehlen. Diesen gilt es zu stärken: „Als zentrale Stellschraube für die örtliche Realisierung und damit den Erfolg des LSZ ist der integrierte, fachspezifische Plan unentbehrlich. Dieser ermöglicht den Landkreisen und kreisfreien Städten in der örtlichen Umsetzung einen großen Spielraum und bildet zeitgleich einen notwendigen Orientierungsrahmen für Maßnahmen. Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte muss die Erstellung bzw. Fortschreibung bestehender Pläne sein. Um der Bedeutung des Sozialplans gerecht zu werden, sollte die Stelle des/der Sozialplaner:in für eine Antragstellung vorausgesetzt werden“, bekräftigt Eger den Stellenwert des Sozialplans fürs LSZ.  

Der Anfang ist gemacht, das wird aus dem Evaluationsbericht ersichtlich. Doch es bleibt noch viel zu tun! Als LINKE Landtagsfraktion werden wir zeitnah das Familienförderungssicherungsgesetzes novellieren, welches Grundlage des Landesprogramms für Solidarisches Zusammenleben der Generationen ist.

Alles rund ums Landesprogramm und den Evaluationsendbericht findet Ihr auf der Webseite des LSZ:  www.lsz-thueringen.de