Erstattung Elternbeiträge heute beschlossen

Während der heutigen Plenarsitzung hat der Thüringer Landtag beschlossen, dass die Elternbeiträge für Kindergarten, Hort, Kindertagespflege und in besonderen Fällen für Ganztagsschulen in freier Trägerschaft erstattet werden

Dies gilt für Monate, in denen die Einrichtungen länger als 15 Tage geschlossen waren und für Eltern, welche die Notbetreuung maximal 5 Tage pro Monat in Anspruch genommen haben. Die Erstattung an die Gemeinden und den Landkreis erfolgt per Spitzabrechnung, das heißt, das Land wird die Summe der realen Beiträge erstatten. Die Kommunen und der Kreis werden sie an die Träger weitergeben.

Das Verfahren gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 und wird bis zum 31.12.2021angewandt, falls es zu weiteren, teils auch regionalen, Schließungen kommt.

„Uns war es enorm wichtig, dass Eltern entlastet werden. Wer Kinder selbst betreuen musste, soll nicht noch für die fehlende Leistung zahlen müssen“, betont Cordula Eger, Sprecherin für Familie der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag.

„Nur Beteuerungen der Anerkennung, welchen Mehrfachbelastungen Familien während der Corona-Pandemie ausgesetzt sind, reichen nicht aus. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, für konkrete Entlastungen zu sorgen“, so die LINKE-Abgeordnete. Eger unterstreicht, dass sich DIE LINKE auch außerhalb der Corona-Zeiten weiter für eine generelle Gebührenfreiheit für Kindergärten einsetzen wird, da sie wichtige Orte frühkindlicher Bildung sind. Schließlich sei die Kindertagesstätte mehr als ein Ort der bloßen Betreuung: „Kindergärten sind Bildungseinrichtungen. Dort können Kinder wachsen, sich ausprobieren und soziale Kontakte pflegen“, so die Abgeordnete. Eger unterstreicht, „dass es in den nächsten Wochen und Monaten weiterhin darauf ankommt, Kindern die bestmögliche Unterstützung in dieser Ausnahmesituation zukommen zu lassen, um Langzeitfolgen zu minimieren, sodass sie am Ende nicht als die Verlierer der Krise hervorgehen. Denn: Jedes Kind ist wichtig“.